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Agb Bei Digitalen Produkten 327F Update
Norm
- §§ 327-327u BGB (in Kraft 01.01.2022).
- Richtlinie (EU) 2019/770 über Verträge zur Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen.
- Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771, soweit Waren mit digitalen Elementen betroffen sind.
§ 327f BGB Aktualisierungspflicht
- Der Unternehmer muss erforderliche Aktualisierungen bereitstellen und den Verbraucher darüber informieren.
- Erforderliche Sicherheitsaktualisierungen gehören ausdrücklich dazu; reine Funktionserweiterungen folgen nicht aus Paragraf 327f BGB.
- Bei dauerhafter Bereitstellung gilt die Pflicht für den Bereitstellungszeitraum. Sonst ist der Zeitraum maßgeblich, den der Verbraucher nach Art und Zweck des Produkts, den Umständen und der Vertragsart erwarten kann.
- Rechtsprechung nur fallbezogen ergänzen. Solange keine einschlägige Entscheidung zu der konkreten Aktualisierungs- oder Änderungsklausel belegt ist, aus dem Wortlaut der Paragrafen 327f, 327r und 327s BGB sowie der Richtlinie (EU) 2019/770 arbeiten und kein Aktenzeichen ergänzen.
Typische AGB-Klauseln im Streit
"Wir behalten uns vor, das Produkt jederzeit zu ändern"
- Unwirksam: zu unbestimmt; Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB darf nicht unterlaufen werden.
"Kein Anspruch auf bestimmte Funktionen"
- Im Verbraucherkontext kritisch — Hauptleistungsbeschreibung ist betroffen.
Funktions-Abschaltklauseln
- Klausel zur Beendigung einer Funktionalitaet ohne Äquivalent ist intransparent und in der Tendenz unwirksam.
Subscription-Modelle
- Automatische Verlaengerung muss klar und mit Kuendigungshinweis versehen sein.
Verhältnis zur Streamingdienst-Lebensdauer
- Wenn ein Anbieter die Plattform abschaltet (z. B. Spielserver, DRM-Server), ist die Hauptleistung beendet — Verbraucher hat Anspruch auf Rueckabwicklung anteilig.
Prüfraster
- Digitales Produkt im Sinne § 327 BGB?
- Welche AGB-Klausel ist betroffen?
- Aktualisierungspflicht beruehrt?
- Hauptleistungsbeschreibung?
- EU-Linie zur Vertragsanpassung?